1. Tipp
Heute dreht sich alles um Flurförderzeuge
Laut dem Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter:innen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen.
Beginnen möchten wir mit dem Thema Flurförderzeuge:
Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung?
- Betriebsanweisung
- Jährlich wiederkehrende Unterweisung
Haben alle Mitarbeiter:innen die erforderliche Erlaubnis zum Führen von Flurförderzeugen?
- Volljährigkeit?
- Körperliche Eignung (Ärztliche Untersuchung; G25; Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
- Nutzung von Flurförderzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
Wurde eine interne Unterweisung durchgeführt?
- Verfügen alle Mitarbeiter:innen über einen aktuellen Fahrauftrag?
Kennen alle Mitarbeiter:innen die Inhalte der DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)?
Wird die regelmäßige (tägliche) Sichtprüfung durchgeführt und dokumentiert?
Wenn Sie alle Fragen mit einem klaren "JA" beantwortet haben, sind Sie bereits auf einem guten, sicheren Weg.
Teil 2 folgt. Stay tuned!