Die DGUV Regel 108-007; Lagereinrichtungen- und Geräte, wird zur
DGUV Information 208-061; Lagereinrichtungen und Ladungsträger
Grund der Anpassung:
Die DGUV Regel 108-007 regelte jahrelang den Standard für den sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und -geräten. Das Fortschreiten der Technik sowie sich ändernden Arbeitsbedingungen machten es notwendig, die Regel zu aktualisieren und an den heutigen Stand der Technik anzupassen.
Die neue DGUV Information 208-061 betrachtet die neuesten technische Erkenntnisse, zeitgemäße Lagerprozesse und notwendige Ergonomie, um einen sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern für den Anwender zu gewährleisten. Insbesondere werden betrachtet:
- Rechtliche Grundlagen
- Bau und Ausrüstung
- Betrieb
- Regelmäßige Prüfung
- Wartung und Instandhaltung
Einfluss auf die Betreiber und Anwender:
Für die Betreiber und Anwender bedeutet die Umstellung von einer Regel zu einer Information eine flexiblere Herangehensweise im Bezug zur Arbeitssicherheit und Ergonomie. Die DGUV Information 208-061 bietet detaillierte Angaben, Festlegungen und Empfehlungen, die es den Betreibern und Anwendern ermöglichen, ihre Gefährdungsbeurteilungen individueller und somit effizienter zu gestalten.
Die Inhalte der alten Regel wurden größtenteils übernommen, jedoch mit einem Blick auf die aktuellen rechtlichen Grundlagen zu Bau und Ausrüstung, Betrieb, Prüfung sowie Wartung- und Instandhaltung von Ladungseinrichtungen und Ladungsträgern erweitert. Die Betreiber und Anwender können sich auf eine aktuelle und praxisorientierte Regelung verlassen, um die Sicherheit beim Betrieb von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern zu erhöhen und somit die gesetzlichen Anforderungen jederzeit rechtssicher umzusetzen.
Die Umstellung der Regel zur Information hat allerdings keinen Einfluss auf die wiederkehrende Prüfung der Regalanlagen (Regalprüfung) nach:
- 3, Abs.6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefährdungsbeurteilung
- 14 , Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Wiederkehrende Prüfung
Diesbezüglich gelten insbesondere die Regelungen der DIN EN 15635 (Ortsfeste Regalanlagen aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen). Bei Fragen zum Thema Schulung der Anwender, Betrieb und Prüfung von Regalanlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr direkter Kontakt zum Fachmann:
Peter Britz
E-Mail: peter.britz@lct-herges.com
Mobil: +49 1511 264 10 33